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Rechtsanwalt Bernd Albrecht

Ihr Partner für Familienrecht in Flensburg

Persönlich. Erfahren. Durchsetzungsstark.

Ihr Fachanwalt für Familienrecht

Sie benötigen kompetente Hilfe von einem Fachanwalt für Familienrecht in Flensburg und Umgebung? Gerne unterstütze ich Sie mit langjähriger Erfahrung und Spezialisierung, um für Sie das bestmögliche Ergebnis zu erzielen. Unter anderem berate und helfe ich Ihnen bei:

Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung weiß ich, dass das Familienrecht von allen Rechtsgebieten das emotional schwierigste ist. Denn eine Trennung oder eine Scheidung gehen häufig mit einem tiefgehenden Einschnitt in das bisherige Leben und die finanzielle Situation einher. Es ist daher wichtig, einen Rechtsanwalt zu wählen, der Ihre Interessen mit Einfühlungsvermögen, Fingerspitzengefühl und Verhandlungsgeschick vertritt und gleichzeitig auch in emotional schwierigen Situationen einen kühlen Kopf bewahrt.

Profitieren Sie von meiner langjährigen Expertise im komplexen Familienrecht und vermeiden Sie mit meiner Unterstützung teure Fehler. Ich berate Sie umfassend und sichere Sie in allen Fragen rechtlich fundiert ab. Nehmen Sie jetzt unverbindlich Kontakt zu mir auf. Ein Anruf genügt.

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Durchsetzung Ihrer Interessen

Ich vertrete Ihre Interessen mit Fachkompetenz und Tatkraft und wahre wichtige Fristen für Sie.

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Kompetente Hilfe bei allen familienrechtlichen Anliegen

Ihr Partner für Familienrecht

Bernd Albrecht

Als Rechtsanwalt begleite ich bereits seit vielen Jahren erfolgreich meine Mandanten auf dem Gebiet des Familienrechts. Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung bin ich dabei in der Lage, mich gezielt auf Sie und Ihre rechtlichen Ansprüche zu fokussieren und diese konsequent zu vertreten.

Durch meine Fachexpertise kann ich Ihnen eine qualitativ hochwertige Beratung und ein effektives Vorgehen bei Ihrem familienrechtlichen Anliegen garantieren. Zusammen mit meinem Einfühlungsvermögen und Verhandlungsgeschick erreiche ich auch in komplexen und emotional aufgeladenen Fällen das für Sie bestmögliche Ergebnis.

Meine Mandanten schätzen bei der Zusammenarbeit insbesondere meine Objektivität, Ehrlichkeit, Durchsetzungsstärke und Empathie.

Nehmen Sie jetzt unverbindlich Kontakt zu mir auf. Gerne biete ich Ihnen auch den kostengünstigen Weg einer Online-Scheidung an.

Erfahrung & Fachkompetenz

Sparen Sie Zeit und Nerven

Mit meiner langjährigen Erfahrung im Familienrecht weiß ich, dass dieses Rechtsgebiet für alle Beteiligten sehr emotional sein kann. Gerade da es sich beim Familienrecht um ein Rechtsgebiet mit weitreichenden Konsequenzen handelt, sollten Sie unbedingt einen Partner wählen, der Sie bei allen wichtigen Fragen kompetent unterstützt. Als Rechtsanwalt nehme ich mir daher ausreichend Zeit für meine Mandanten und lasse mir die gesamte Problematik schildern

Bei der Bearbeitung Ihres Falls strebe ich stets eine schnelle und wirtschaftliche Lösung an, weswegen ich versuche, Ihr Anliegen zunächst außergerichtlich zu lösen. Sollte eine Verständigung jedoch nicht möglich sein, setze ich mich entschlossen für Ihre Interessen auch gerichtlich ein.

Dank meiner modernen Arbeitsweise wird kein Besuch in unserer Kanzlei benötigt. Sämtliche Angelegenheiten können Sie bei mir auch ortsunabhängig, telefonisch oder digital klären – das spart Ihnen wertvolle Zeit und Kosten.

Familienrecht

Von Anfang an gut beraten

Bei einer Scheidung oder einer familienrechtlichen Herausforderung gilt es, sorgfältig und umsichtig zu handeln! Gerade im Bereich des Familienrechts können vernachlässigte Belange gravierende negative Konsequenzen nach sich ziehen – sowohl rechtlicher als auch emotionaler Natur.

Mit meiner jahrelangen Erfahrung im Familienrecht und der Zusammenarbeit mit zahlreichen Mandanten in unterschiedlichsten Lebenssituationen nehme ich Ihnen die zeit- und nervenintensive Auseinandersetzung mit rechtlichen Fragen ab. Selbst komplizierte Fälle, wie strittige Unterhalts- oder Sorgerechtsangelegenheiten, können durch meine effektiven Methoden und meine Sensibilität, insbesondere bei der Verhandlungsführung, erfolgreich geklärt werden.

Zögern Sie daher nicht, mich mit Ihrem Anliegen zu kontaktieren. Als Rechtsanwalt erläutere ich Ihnen im Erstgespräch Ihre rechtlichen Möglichkeiten und finde mit Ihnen gemeinsam den effektivsten und menschlichsten Weg für Ihre Situation.

Top Mandantenempfehlungen

Von zufriedenen Mandanten empfohlen

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Herr RA Albrecht ist neben seiner ausgezeichneten Fachkompetenz, ein sehr ruhiger und sozialkompetenter Anwalt. Ich persönlich habe sehr selten eine so gute, angenehme und kompetente Beratung erhalten.
Klaus Cybula
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Bin sehr zufrieden mit der Arbeit der Anwälte,besonders Herrn Albrecht möchte ich hier lobende Worte schenken! Vielen Dank
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Sehr gute Beratung, angemessene Gesprächszeit und gute ergänzende Hinweise. Kein Unterschied in der Beratung / Vertretung zwischen Mandant und Mandant mit Beratungshilfeschein!
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Alles super gelaufen. Bestens jederzeit über den aktuellen Stand informiert und mit allen Schriftstücken umgehend versorgt. Freundliche und kompetente Beratung und Betreuung. Der Anwaltswechsel hat sich gelohnt. Vielen Dank
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Herr RA Albrecht hat mich schon in der Vergangenheit in einer Unterhaltssache durch seine persönliche und fachliche Kompetenz überzeugt. In einem aktuellen Fall war er deshalb für mich auch diesmal die "erste Adresse" und wieder erfolgreich.
Falk Pauly
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Freundlich und gut
Lasse Fiedler
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Sehr gute Beratung und viel Fachwissen in Sachen Familienrecht. Klare Empfehlung!
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Ein sehr mitfühlender und kompetenter Familienrechtsanwalt. Ich bin seit Jahren sein Mandantin und sehr zufrieden mit seiner Bearbeitung unserer Gerichtsverfahren.
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RA Albrecht hat mich das zweite Mal vertreten. In beiden Fällen war ich mehr als zufrieden. Aufgrund der Dringlichkeit habe ich kurzfristig einen Gesprächstermin bekommen. Ebenso wurden zügig nötige Schriftsätze gefertigt. Ich fühlte mich sehr gut aufgehoben.
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Ich habe mich von Anfang an sehr gut beraten und vertreten gefühlt. Ich hatte das Gefühl in guten Händen zu sein in dieser schwierigen Zeit . Anliegen wurden sehr schnell bearbeitet und ich konnte mich telefonisch in den Bürozeiten immer melden sodass Fragen und Sorgen geklärt werden konnten.
xEKUAx
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Hatte Probleme meine Tochter zu sehen, da sie bei ihrer Mutter lebt. Ich wollte Umgangsrecht, bekam es und noch besser, meine Tochter lebt heute bei mir. Guter Anwalt der einen sehr gut beraten hat und ruhig und sachlich den Prozess gewann.
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Kompetenter Anwalt er hat die Schreiben Beratungshilfe u.Wiederspruch an die jeweiligen Stellen verfasst und weitergeleitet. Meinen Dank an den Rechtsanwalt Herrn Bernd Albrecht der sich meiner Sache angenommen hat.
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Ich vergebe sehr gerne 5 Sterne für Herrn Albrecht für seine außergewöhnlich gute Beratung sowie auch für die regelmäßigen Updates über den aktuellen Fortschritt zum laufenden Rechtsstreit. Ich danke Herrn Albrecht herzlich für seinen Einsatz und empfehle ihn hiermit wärmstens weiter.
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Hervorragende Beratung und erläuternde Hilfestellungen. Per Mail, telefonisch oder persönlich immer erreichbar- fast alles wurde ohne große zeitliche Belastung per Mail unkompliziert geregelt. Die wenigen Termine, die persönliche Anwesenheit nötig machten, wurden flexibel gestaltet.
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Hat sich zügig um mein Anliegen gekümmert und stets mit mir Rücksprache gehalten. Schnelle Terminvergabe und sehr gute, zuverlässige Erreichbarkeit. Herzlichen Dank
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Sehr kompetent, freundlich, beruhigend und verständnisvoll. Stets auch kurzfristig zu erreichen, meldet sich verlässlich und schnell zurück.
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Herr Albrecht war sehr freundlich und verständnisvoll und ich habe mich sehr gut beraten und vertreten gefühlt. Auch habe ich sehr schnell einen Beratungstermin bekommen, sodass keine langen Wartezeiten entstanden sind
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Ich bin sehr zufrieden mit der Arbeit von Herrn B. Albrecht. Die Kommunikation verläuft per Email, sowohl als auch über das Telefon zeitnah. Sehr gut und verständlich werden Fragen/ Sachverhalte erklärt.
Fahreta Rizvanovic
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Die Besten Anwälte die es gibt in Flensburg sind, Herrn Rechtsanwalt in Familienrecht Albrecht und sein Team. Sehr professionell und immer erreichbar.
Benjamin Oehlmann
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Mega nette Anwaltskanzlei, super freundlichen und helfen sofort wenn sie können
Patricia Manikus
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Ich bin sehr begeistert von der Kanzlei. Es sind alle da sehr nett und vor allem sind alle da sehr kinderfreundlich. Sie kommen einem sehr entgegen wenn man nachfragt ob man eine Ratenzahlung machen kann. Ich kann diese Kanzlei jedem nur empfehlen
Jassy Rorh
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Langjährige Erfahrung

Häufige Fragen zur Online-Scheidung

Der größte Vorteil einer Beauftragung per Internet ist die Zeitersparnis. Die Übermittlung aller relevanten Scheidungsdaten erfolgt über das Internet. Termine für diese reinen Formalitäten beim Anwalt sind nicht nötig. Bei Rückfragen nutzt der Anwalt ebenfalls das Internet oder das Telefon.

Die „Online“ Abwicklung bietet sich allerdings nur an, wenn die Ehe länger als drei Jahre bestanden hat und sich über die wesentlichen Fragen der Trennung einig sind.

Sie sparen also Zeit und Nerven!

1. Schritt: Beauftragung
Zunächst füllen Sie unser Formular „Scheidungsantrag“ aus und versenden es via Internet an uns. Alternativ können Sie den Scheidungsantrag auch ausdrucken und diesen ausgefüllt per Fax oder auf dem Postweg an uns schicken. Sie erhalten dann von uns umgehend eine Eingangsbestätigung und ein Schreiben, aus dem hervorgeht, welche Unterlagen für Ihr Scheidungsverfahren noch benötigt werden. Außerdem erhalten Sie von uns auf Basis der uns vorliegenden Daten einen unverbindlichen Kostenvoranschlag.

Sie senden uns dann die erforderlichen Unterlagen zu (i.d.R. die Heiratsurkunde).

2. Schritt: Bearbeitung
Wir erstellen einen Entwurf des Scheidungsantrags auf Basis der uns bekannten Unterlagen und teilen Ihnen die anfallenden Gerichtskosten mit. Denn die Amtsgerichte werden erst nach Einzahlung der Gerichtskosten tätig.

3. Schritt: Einleitung des Scheidungsverfahrens
Nach Ihrer Zustimmung unseres Entwurfes und Eingang der Gerichtskosten reichen wir den Scheidungsantrag beim zuständigen Gericht ein. Das Gericht stellt dem anderen Ehegatten den Scheidungsantrag zu. Dieser sollte dann dem Gericht mitteilen, dass er der Scheidung zustimmt.

4. Schritt: Klärung der Rentenansprüche
Gleichzeitig wird vom Gericht das Verfahren zur Durchführung des Versorgungsausgleichs durchgeführt. Die notwendigen Formulare dafür werden vom Gericht zugesandt. Selbstverständlich stehe ich Ihnen auch beim Ausfüllen der Formulare mit Rat und Tat zur Seite. Ihre ausgefüllten Formulare leiten wir dann an das Gericht weiter, welches dann beim Rentenversicherungsträger die Auskunft darüber einholt, welche Rentenanwartschaften während der Ehezeit erworben wurden.

5. Schritt: Scheidungstermin vor Gericht
Liegen dem Gericht alle Unterlagen zur Klärung der Rentenkonten vor, setzt es einen Scheidungstermin an. Zu diesem Termin müssen beide Ehegatten persönlich erscheinen. 

Bei diesem Termin werden Sie vom Gericht befragt, seit wann Sie getrennt leben und ob eine Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft möglich sein könnte und ob Sie geschieden werden wollen. Anschließend wird die Durchführung des Versorgungsausgleichs besprochen – sofern dieser nicht ausgeschlossen wurde.

6. Schritt: Der Scheidungsbeschluss
Das Gericht verkündet den Scheidungsbeschluss entweder direkt in der Verhandlung oder kurz danach. Der Scheidungsbeschluss wird beiden Parteien per Post zugestellt. Der Rentenversicherungsträger erhält ebenfalls eine Ausfertigung, damit er die Entscheidung über den Versorgungsausgleich überprüfen und umsetzen kann. Einen Monat nach Zustellung wird der Scheidungsbeschluss dann rechtskräftig.

Die Kosten eines Scheidungsverfahrens setzten sich aus:

Gerichtskosten

Rechtsanwalthonorar

zusammen. Dies gilt auch für Online Scheidungen. Die Höhe richtet sich nach dem Verfahrenswert (=Streitwert) des Verfahrens. Dieser Verfahrenswert ist die Grundlage bei der Festsetzung der Gebühren. Da Gerichte nur gegen Vorschuss tätig werden, müssen bei Einreichung des Scheidungsantrages die Gerichtskosten eingezahlt werden. Der Vorschuss entfällt nur, wenn vom Gericht für das Scheidungsverfahren Verfahrenskostenhilfe bewilligt wurde.

Der Verfahrenswert wird aus dem Einkommen und Vermögen der Ehegatten ermittelt. Daraus lassen sich dann die Gerichtskosten und das Rechtsanwalthonorar berechnen. Grundlage für die Berechnung des Anwaltshonorars ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Jeder beteiligte Rechtsanwalt muß nach dem RVG für das gerichtliche Verfahren ohne Regelung von Scheidungsfolgen (z.B. Unterhalt, Hausrat, elterl. Sorge) eine 1,3 Verfahrensgebühr und eine 1,2 Terminsgebühr berechnen. Außerdem erhält der Rechtsanwalt eine Auslagenpauschale und die gesetzliche Mehrwertsteuer. Auch der Rechtsanwalt darf nach den gesetzlichen Vorschriften einen Vorschuss auf die zu erwartenden Gebühren verlangen.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann Verfahrenskostenhilfe in Anspruch genommen werden.

Ja, es gibt staatliche Hilfen – die sogenannte Verfahrenskostenhilfe kann in einem Scheidungsverfahren beantragt werden, wenn eine der beiden Beteiligten über ein geringes Einkommen verfügt oder eine hohe Verschuldung besteht. Auch in diesem Fall können wir für Sie tätig werden.

Wir stellen dann bei Gericht für Sie einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe und sorgen dafür, dass Sie die Ihnen zustehende staatliche Hilfe erhalten. Sie senden uns dazu das ausgefüllte und unterschriebene Verfahrenskostenhilfeformular zu.

Nach Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe vom Gericht können die Kosten für unsere Tätigkeit und die des Gerichtsverfahrens vollständig von der Staatskasse getragen werden.

Es besteht aber auch die Möglichkeit, dass Verfahrenskostenhilfe mit der Maßgabe bewilligt wird, dass die entstandenen Kosten in monatlichen Raten von Ihnen ganz oder teilweise an den Staat zurückgezahlt werden müssen. Auch in diesem Fall werden unsere Kosten zunächst vollständig aus der Staatskasse bezahlt, so dass keine Verzögerung des Verfahrens eintritt.

Sparen Sie Zeit, Energie und Nerven

Schnelle Hilfe dank kurzfristiger Terminvergabe

Rechtsanwalt Bernd Albrecht

Langjährige Erfahrung im Familienrecht

Trennung &
Scheidung

Ich stehe Ihnen zur Seite, z. B. bei

Unterhalt &
Sorgerecht

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Eheverträge &
mehr

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Öffnungszeiten

Montag: 08:00 – 17:00
Dienstag: 08:00 – 17:00
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Donnerstag: 08:00 – 17:00
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Samstag: Per Kontaktformular erreichbar
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Sie können uns gerne auch eine Nachricht hinterlassen. Wir rufen Sie schnellstmöglich zurück!

Bernd Albrecht

Rechtsanwalt

Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht, ACE-Vertrauensanwalt

Tätigkeitsschwerpunkte:
Familienrecht, Sozialrecht und Verkehrsrecht

Nach dem Abschluss des Jurastudiums in Kiel und dem juristischem Vorbereitungsdienst

seit 1990 selbstständiger Rechtsanwalt
seit 2001 ACE-Vertrauensanwalt (www.ace-online.de)
seit 2005 Fachanwalt für Familienrecht

Mitgliedschaften:
Deutscher Anwaltsverein DAV
AG Familienrecht im DAV

Impressum

Sitz der Kanzlei

Die Kanzlei am Holm ist eine Bürogemeinschaft
von folgenden Rechtsanwälten:

Christian F. Meyer
Jan J. Gärtner
Patrick Schlicker
Bernd Albrecht

Anschrift: Rathausstr. 11-13
24937 Flensburg

Telefon: 0461 – 1417 10
Telefax: 0461 – 1417 111

E-Mail: kanzlei at holm66.de
Internet: www.holm66.de

Verantwortlicher für den Inhalt

Bernd Albrecht
Patrick Schlicker

Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer

Bernd Albrecht: DE214025449
Patrick Schlicker: DE299422319

Zuständige Rechtsanwaltskammer

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer
Gottorfstr. 13
24837 Schleswig

Berufshaftpflicht

Bernd Albrecht: Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft, 10900 Berlin

Rechtsanwalt Schlicker R + V Allgemeine Versicherung AG, Raiffeisenplatz 1, 65189 Wiesbaden

Zulassung

Rechtsanwalt Bernd Albrecht und Patrick Schlicker sind in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen.

Berufsrechtliche Regelungen

Folgende berufsrechtliche Regelungen gelten:

  • die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
  • die Berufsordnung der Rechtsanwälte (BORA)
  • die Standesregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft
  • die Fachanwaltsordnung (FAO)
  • das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Die Texte dieser Regelungen können auf der Webseite der Bundesrechtsanwaltskammer einsehen werden (www.brak.de).

Urheberrecht

Das Urheberrecht an dem Inhalt dieser Webseite oder Teilen davon steht allein dem Betreiber der Webseite zu. Eine Vervielfältigung, Übertragung oder Verbreitung jeglichen Inhalts dieser Webseite, insbesondere durch Herunterladen, Speichern oder Drucken, ist nur mit ausdrücklicher Einwilligung  gestattet.

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Die mit dem Call-Tracking verbundene Datenerhebung kann verhindert werden, indem Sie die im Impressum hinterlegte Rufnummer anrufen. Zusätzlich kann die Erfassung der Rufnummer unterbunden werden, indem Sie mit „unterdrückter Nummer“ anonym anrufen.

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5. Plugins und Tools

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OpenStreetMap / Geoapify

Wir binden das Kartenmaterial von OpenStreetMap auf dem Server der OpenStreetMap Foundation, St John’s Innovation Centre, Cowley Road, Cambridge, CB4 0WS, Großbritannien, ein. Großbritannien gilt als datenschutzrechtlich sicherer Drittstaat. Das bedeutet, dass Großbritannien ein Datenschutzniveau aufweist, das dem Datenschutzniveau in der Europäischen Union entspricht. Bei der Nutzung der OpenStreetMap-Karten wird eine Verbindung zu den Servern der OpenStreetMap-Foundation hergestellt. Dabei können u. a. Ihre IP-Adresse und weitere Informationen über Ihr Verhalten auf dieser Website an die OSMF weitergeleitet werden. OpenStreetMap speichert hierzu unter Umständen Cookies in Ihrem Browser oder setzt vergleichbare Wiedererkennungstechnologien ein. Die Nutzung von OpenStreetMap erfolgt im Interesse einer ansprechenden Darstellung unserer OnlineAngebote und einer leichten Auffindbarkeit der von uns auf der Website angegebenen Orte. Dies stellt ein berechtigtes Interesse im Sinne von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO dar. Sofern eine entsprechende Einwilligung abgefragt wurde, erfolgt die Verarbeitung ausschließlich auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO und § 25 Abs. 1 TTDSG, soweit die Einwilligung die Speicherung von Cookies oder den Zugriff auf Informationen im Endgerät des Nutzers (z. B. Device-Fingerprinting) im Sinne des TTDSG umfasst. Die Einwilligung ist jederzeit widerrufbar. Mehr Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie auf der Datenschutzseite von OpenStreetMap und hier wiki.openstreetmap.org/wiki/Legal_FAQ.

Diese Website verwendet Geoapify (Geoapify GmbH, Bgm.-Heinrich-Str. 6, 86415 Mering,
Deutschland) für die Darstellung interaktiver Karten. Die Dienste von Geoapify werden in EU-Rechenzentren gemäß der DSGVO gehostet. Durch die Nutzung können Informationen einschließlich Ihrer IP-Adresse an Geoapify übertragen werden. Mehr Informationen zum Umgang mit Nutzerdaten finden Sie in der Datenschutzerklärung von Geoapify unter https://www.geoapify.com/privacy-policy.

iThemes Security

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Quelle: https://www.e-recht24.de

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